EU-Meldung
Mit unserem Service für EU-Meldungen bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei Dienstreisen und Entsendungen Ihrer Mitarbeiter innerhalb der EU- und EFTA-Staaten an. Wir gewährleisten die korrekte und rechtzeitige Registrierung Ihrer Unternehmen und Mitarbeiter gemäß der EU-Entsenderichtlinie.
Wir übernehmen für Sie
Prüfung der Meldepflicht
Mit unseren Schnelltest können Sie ganz einfach und individuell prüfen, ob überhaupt eine EU-Meldung erforderlich ist.
Kommunikation bei Kontrollen
Wir sind für Sie da und unterstützen bei Kontrollen im Zielland oder im Nachgang.
Netzwerk von Repräsentanten
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Netzwerk an Kontaktpersonen, die als Repräsentanz für Ihren Einsatz genutzt werden können.
Meldung der Mitarbeiter
Wir sammeln alle notwendigen Informationen und melden die Mitarbeiter im Zielland.
Mindestlohnempfehlung
Wir beraten Sie in Bezug auf das Thema Equal Pay.
Unser Zusatzservice
Einfach und flexibel während der Beantragung mit auswählen.
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Expressbearbeitung -
Beantragung einer BTP Karte für Frankreich -
Zur Verfügung Stellung einer Schweiz 90-Tage-Tabelle -
Beantragung einer Schweiz 120-Tage Bewilligung
Ihr Unternehmen benötigt häufiger Unterstützung bei der Entsendung von Mitarbeitern?
Diesen Service bieten wir exklusiv für unsere Firmenkunden über unser Onlineportal an.
Weitere Services
FAQs
Was ist eine EU-Meldung?
Eine EU-Meldung ist die Bestätigung durch das entsendende Unternehmen bei der zuständigen Behörde im Zielland, dass während der Entsendung die geltenden Mindestarbeitsbedingungen (z.B. Arbeits-, Lohn- und Sozialstandards) eingehalten werden.
Für welche Tätigkeiten benötige ich eine EU-Meldung?
Dies trifft im Allgemeinen auf produktive oder wertschöpfende Tätigkeiten zu, ist im Detail aber abhängig von der individuellen nationalen Gesetzgebung des Ziellandes.
Wann muss eine EU-Meldung erfolgen?
Eine EU-Meldung muss vor Beginn der Entsendung eingereicht werden - abhängig vom Zielland einige Tage oder Wochen im Voraus.
Welche Konsequenzen können entstehen, wenn keine EU-Meldung vorliegt?
Das Fehlen kann zu Bußgeldern, der Verweigerung der Arbeitserlaubnis oder anderen rechtlichen Konsequenzen führen.
Wie erfolgt die EU-Meldung?
Die Meldung erfolgt meist online über die dafür vorgesehenen Plattformen oder Portale der zuständigen Behörden im Zielland.