
A1 Bescheinigung (SV-Nachweis)
Unser A1-/SV- Service umfasst die Beantragung der A1-Bescheinigung für Reisen innerhalbs Europas, SV-Nachweise für Länder mit Abkommen und Ausstrahlungen für alle anderen Länder weltweit.
Wir übernehmen für Sie
Erfassen der Daten
Wir erfragen alle notwendigen Daten, die zur Beantragung benötigt werden.
Prüfung der Daten
Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Plausibiliät.
Weiterleitung an die Sozialversicherungsträger
Wir geben Ihre Daten nach Prüfung an den jeweiligen Sozialversicherungsträger weiter.
Übermittlung der finalen Bescheinigung
Wir senden Ihnen die ausgestellte Bescheinigung oder hinterlegen diese für Sie im visumPOINT Onlineportal.

Unser Zusatzservice
Einfach und flexibel während der Beantragung mit auswählen.
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Expressbearbeitung -
Erstellung Dauer-A1-Bescheingungen -
Beantragung von Multi-State A1 Bescheinigungen
Ihr Unternehmen benötigt häufiger Unterstützung bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen?
Diesen Service bieten wir exklusiv für unsere Firmenkunden über unser Onlineportal an.
Weitere Services
FAQs
Was ist eine A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass für Sie auch während Ihrer Entsendung die Sozialversicherungsvorschriften Ihres Wohnsitzlandes gelten. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie im Zielland keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Wer benötigt eine A1-Bescheinigung?
Eine A1-Bescheinigung ist notwendig bei allen dienstlichen Reisen innerhalb der EU und EFTA-Staaten sowie bei solchen Reisen in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (=Abkommensstaaten). Dies gilt unabhängig von Art und Dauer der Tätigkeit.
Wie lange dauert es, bis die A1-Bescheinigung ausgestellt wird?
Die Bearbeitungszeit variiert und hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Es kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern, bis die Bescheinigung ausgestellt wird. Bei Kontrollen können Sie ersatzweise auch den A1-Antrag für die Entsendung vorlegen.
Welche Konsequenzen können entstehen, wenn keine A1-Bescheinigung beantragt wurde?
Das Fehlen der notwendigen Bescheinigung kann zur Zutrittsverweigerung auf das Betriebsgelände, zu Arbeitsunterbrechungen oder sogar Bußgeldern führen.
Wer kontrolliert die A1-Bescheinigung im Zielland?
Die A1-Bescheinigung kann von den zuständigen Behörden im Zielland kontrolliert werden, insbesondere bei Grenzkontrollen und Arbeitsinspektionen.